ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) in der jeweils geltenden Fassung sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit von Frau Daniela Gruber, Inhaber des nicht protokollierten Einzelunternehmens „Daniela Gruber“Schwarzstraße 16, 5020 Salzburg, Tel: +43670206 55 00, E-Mail: hello@danigruber.com (im Folgenden „Daniela Gruber“ genannt) und bilden einen integrierenden Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen mit Geschäftspartnern und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Durch Aufnahme des Geschäftsverkehrs nimmt der Auftraggeber die vorliegenden AGB vorbehaltloszustimmend zur Kenntnis. Daniela Gruber wird sohin ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Andere Geschäftsbedingungen, Vertragsformblätter, etc. gelten ausdrücklich als abbedungen.m, +43670 206 55 00
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen desAuftraggebers oder eines Dritten gelten nur,wenn sich Daniela Gruber schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
1.3. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie dem Auftraggeber ausgehändigt wurden. Daniela Gruber behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen.
1.4. Das Tätigwerden von Daniela Gruber basiert auf einem Vertrag, der entweder ausdrücklich (schriftlich, mündlich oder elektronisch) oder schlüssig (z.B.: Vereinbarung eines Besprechungstermins, Übergabe bzw. Übersenden von Unterlagen, etc.) zustande kommt.
1.5. Angebote von Daniela Gruber sind freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Anbotsannahme vorliegt und dem Auftraggeber zugegangen ist. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
1.6. Daniela Gruber betreibt eine Werbeagentur und bietet in diesem Rahmen verschiedenste Dienstleistungen an. Ihre Tätigkeitsfelder bestehen im Wesentlichen aus der Produktion von Foto- und Filmmaterial (von Art Direction bis hin zum Schneiden von Reels), Projektmanagement sowie Erstellung von Druckfahnen (Flyern, Visitenkarten, etc.) und Websites sowie der Betreuung von Social Media Kanälen, etc.
2. Urheber-, Nutzungsrechte und Kennzeichnung
2.1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers stehen Daniela Gruber zu. Daniela Gruber überträgt – nach vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars – dem Auftraggeber das private Nutzungsrecht an den von ihm angefertigten Foto- bzw. Filmaufnahmen. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrecht, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare/abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (= so genannte „Buyouts“). Die jeweiligen Bedingungen dieser „Buyouts“ werden im Einzelfall direkt vereinbart. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags entspricht. Die urheberrechtlich geschützten Werke von Daniela Gruber dürfen ansonsten nur für Eigenzwecke verwendet werden; eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt.
2.2. Daniela Gruber ist berechtigt, die von ihr angefertigten Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Auftraggeber ist – insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte – verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen. Des Weiteren sind die Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und Daniela Gruber als Urheber klar und eindeutig identifizierbar ist.
2.3. Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen, wie folgt: im Internet in der Form https://danigruber.com/, auf Facebook verlinkt zu der Facebookseite „Dani Gruber“. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den soeben beschriebenen Herstellervermerk.
2.4. Jedwede Veränderung eines Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von Daniela Gruber. Des Weiteren darf das Bildmaterial nicht nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden
2.5. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial steht Daniela Gruber zu, die dieses bei vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars an den Auftraggeber überträgt. Das Eigentuman den digitalen Bilddateien steht Daniela Gruber zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sofern keineabweichende schriftliche Vereinbarung besteht – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von Daniela Gruber hergestellten Bilddateien.
2.6. Festgehalten wird, dass Daniela Gruber die Fotoaufnahmen, ohne Rechtspflicht, für die Dauer von einem Jahr archiviert. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.
3. Mitwirkungspflicht/Kosten
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Daniela Gruber über sämtliche den Vertragsgegenstand betreffende Tatsachen richtig und vollständig zu informieren. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Daniela Gruber zeitgerecht über den Ablaufplan, vorliegende Sonderwünsche, etc. zu informieren sowie dieser alle nötigen Unterlagen, Wegbeschreibungen, etc. auszuhändigen. Daniela Gruber ist zudem bei nachträglich eintretenden Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3.2. Der Auftraggeber hat Daniela Gruber Änderungen seines Namens, seiner Adresse, einen Wechsel vertretungsbefugter Organe sowie Änderungen von Rechtsformen, Gesellschaftsbezeichnungen, Firma oder Firmenbuchnummer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist keine diesbezügliche Änderungsmeldung erfolgt, gelten Schriftstücke als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt
worden sind. Dies gilt nur, soweit das Vertragsverhältnis nicht dem KSchG unterliegt.
3.3. Der Auftraggeber stimmt mit Angebotsannahme zu, dass die von Daniela Gruber erstellten Bild- und Filmaufnahmen veröffentlicht bzw. von dieser zu Werbezwecken verwendet werden dürfen (siehe auch Punkt 8.3.). In diesem Zusammenhang ist Daniela Gruber auch berechtigt, Stories auf Social-Media-Kanälen zu posten, in welchen der jeweilige Auftrag dargestellt wird. Sollte der Auftraggeber dieser Veröffentlichung nicht zustimmen, ist Daniela Gruber berechtigt, einen Aufschlag von € 250,00 pro Auftrag auf das vereinbarte Honorar zu verlangen und verpflichtet sich der Auftraggeber zur Begleichung dieser Mehrkosten.
3.4. Der Auftraggeber ist in Kenntnis darüber, dass Retusche-Arbeiten vom Leistungsumfang grundsätzlich nicht umfasst sind, außer dies wurde gesondert schriftlich vereinbart. Die erstellten Lichtbilder bzw. Filmaufnahmen werden daher von Daniela Gruber lediglich grundbearbeitet (= Weißabgleich, Helligkeit, Ausrichtung). Sollten vom Auftraggeber darüberhinausgehende Retusche-Arbeiten gewünscht sein, sind diese mit Mehrkosten verbunden, wobei hierfür € 120,00 netto/Retuschestunde veranschlagt werden
4. Haftung
4.1. Der Auftraggeber ist für die Einholung etwaiger Werknutzungsbewilligungen Dritter verantwortlich und versichert, dass er an allen Daniela Gruber übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreiterungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Er hält Daniela Gruber diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos, vor allem hinsichtlich Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild sowie Bereicherungsansprüchen. Gleichzeitig haftet der Auftraggeber gegenüber Daniela Gruber dafür, dass alle Personen, die (etwa im Rahmen eines Events etc.) fotografiert oder gefilmt werden, ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Der Auftraggeber hält diesbezüglich Daniela Gruber für Ansprüche derartiger Dritter
vollkommen schad- und klaglos.
4.2. Erteilt der Auftraggeber an Daniela Gruber schuldhaft unrichtige oder unvollständige Informationen, so haftet dieser gegenüber Daniela Gruber für allfällige hieraus entstandene Schäden und frustrierte Aufwendungen.
4.3. Daniela Gruber haftet nicht gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind.
4.4. Schadenersatzansprüche gegenüber Daniela Gruber und deren Erfüllungsgehilfen sind – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und ausgenommen bei Personenschäden –ausgeschlossen.
4.5. Insbesondere wird keine Haftung für eine Mangelhaftigkeit oder Verzögerung der angebotenen Dienstleistung übernommen, die auf höhere Gewalt (z.B.: Unfall oder Krankheit) oder auf andere von Daniela Gruber nicht zu vertretende Umstände beruht. Dies gilt auch für den Fall eines Leistungshindernisses. In einem solchen Fall wird sich Daniela Gruber bemühen einen angemessenen Ersatz zu gleichen Bedingungen zu organisieren, eine Garantie hiefür kann nicht gegeben werden.
4.6. Hat Daniela Gruber vom Auftraggeber
keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Beanstandungen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber etwaige Änderungswünsche während oder nach der Aufnahmeproduktion, so hat dieser die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten bleibt hievon unberührt.
4.7. Die Zusendung und Rücksendung von Fotos, etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Honorar, Zahlungsbedingungen
5.1. Es wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale für die Herstellung und/oder Bearbeitung der Lichtbilder verrechnet. Wird die für die Durchführung des Auftrages pauschal vorhergesehene bzw. vereinbarte Zeit aus Gründen, die nicht aus der Sphäre von Daniela Gruber stammen, überschritten, erhöht sich das Honorar, entsprechend pro angefangene Stunde um den jeweils im Vertrag individuell vereinbarten Betrag. Eine etwaige Wartezeit (wie etwa aufgrund von Verspätungen der abzubildenden Personen, etc.), während derer von Daniela Gruber aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen keine Leistung erbracht werden kann, ist vom Auftraggeber ebenfalls zu vergüten. Anfallende Nebenkosten (z.B.: Reisekosten, Mietgebühr für Equipment, etc.) sind jedenfalls ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen.
5.2. Sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist, sind sämtliche Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung, ohne Abzüge, zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für etwaige Aufschläge, weil der Auftraggeber seine Zustimmung zur Verwendung der Materialien für Werbezwecke verweigert, worüber dieser gesondert informiert wird.
5.3. Sämtliche ausgewiesenen Beträge enthalten – sofern nicht ausdrücklich anders angeführt – die gesetzliche Umsatzsteuer.
5.4. Erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars auf das bekanntgegebene Konto von Daniela Gruber geht das Eigentum bzw. die Einräumung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
5.5. Mehrere Auftraggeber oder am Rechtsgeschäft auf einer Seite beteiligte Personen haften jeweils zur ungeteilten Hand.
5.6. Liegt ein Unternehmensgeschäft vor, gelten Verzugszinsen in Höhe von 9%, bei Verbrauchergeschäften die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 Abs. 1 AGBG in der jeweil geltenden Fassung in Höhe von 4% als vereinbart. Des Weiteren ist Daniela Gruber bei Verzug berechtigt, Mahnspesen in Höhe von pauschal € 50,00 zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt Daniela Gruber ausdrücklich vorbehalten.
5.7. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Daniela Gruber mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Verbrauchers besteht nur dann,
(i) wenn Daniela Gruber zahlungsunfähig wird,
(ii) wenn es sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht,
(iii) wenn über die Gegenforderung des Verbrauchers ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt und
(iv) wenn Daniela Gruber die Gegenforderung anerkannt hat. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Daniela Gruber mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Verbrauchers besteht nur dann,
6. Rücktrittsrechte
6.1. Daniela Gruber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor allem
vor, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs eröffnet wird, ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen. Dem Auftraggeber kommt in diesem Fall kein Schadenersatzanspruch zu. Bereits bezahlte Beträge des Auftraggebers (wie etwa Anzahlungen, etc.) werden durch Daniela Gruber jedoch zurückerstattet.
6.2. Tritt der Auftraggeber ohne gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zurück, steht Daniela Gruber eine angemessene Entschädigung zu. Tritt der Auftraggeber bis sechs Monate vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die geleistete Reservierungsgebühr (bzw. Anzahlung) in Höhe von 40% des Gesamthonorars in Rechnung gestellt. Tritt der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, werden 85% des Gesamthonorars als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt. Daniela Gruber wird in diesem Fall jene Kosten zu Gunsten des Auftraggebers berücksichtigen, welche sie sich bei Unterbleiben der Vertragserfüllung tatsächlich erspart hat. Auf die richterlichen Mäßigungsrechte gemäß § 7 KSchG bzw. § 1336 Abs 2 ABGB wird verwiesen.
6.3. Bei einer Verlegung des Fototermins durch den Auftraggeber behält der Vertrag seine Gültigkeit und gilt Daniela Gruber – sofern ihr dies terminlich möglich ist – für den Ersatztermin als beauftragt. Für den Fall, dass der Ersatztermin für Daniela Gruber terminlich nicht möglich ist, gleicht die Verlegung des Fototermins durch den Auftraggeber einem Rücktritt vom Vertrag, sodass die Regelungen des Punktes 6.2. zur Anwendung kommen.
6.4. Ist eine Durchführung des Fototermins aufgrund höherer Gewalt (z.B.: Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich, behält der Vertrag seine Gültigkeit und gilt Daniela Gruber – sofern ihr dies terminlich möglich ist – für den Ersatztermin als beauftragt, widrigenfalls das vereinbarte Gesamthonorar in Rechnung gestellt wird. Bereits angefallene Auslagen (z.B.: Anfahrtskosten, Buchungen, etc.) werden dem Auftraggeber jedenfalls in Rechnung gestellt.
6.5. Schadenersatzforderungen des Auftraggebers gegen Daniela Gruber wegen Nichtausführung eines Auftrages oder verspäteter Lieferung, welche auf höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit von Daniela Gruber beruhen, sind ausgeschlossen.
6.6. Für den Fall von Unfall oder Krankheit von Daniela Gruber wird sich diese bemühen, ohne dazu verpflichtet zu sein, einen Ersatzfotografen zu organisieren. Sollten für diesen höhere Kosten anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mehrkosten zu bezahlen.
6.7. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen den Auftraggeber nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
6.8. Für den Fall, dass ein gebuchtes Shooting tatsächlich nicht stattfinden kann (weder Ersatztermin noch Ersatzfotograf), erstattet Daniela Gruber bereits bezahlte Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen an den Auftraggeber zeitnah. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind jedoch jedenfalls ausgeschlossen (zB Schadenersatzansprüche), sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Daniela Gruber oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.Werbezwecken von Daniela Gruber seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild sowie auf die Geltendmachung bereicherungsrechtlicher Ansprüche.
7. Verjährung von Ansprüchen
7.1. Sämtliche Ansprüche gegen Daniela Gruber sind verjährt, wenn sie nicht binnen 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
8. Datenschutz/Zustimmung zur Veröffentlichung von Werbezwecken
8.1. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Abwicklung des Vertrages, sowie dessen Verwaltung automationsunterstützt durchgeführt wird. Bei der Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten wird Daniela Gruber die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung beachten.
8.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die notwendigen persönlichen Daten an die mit der Verwaltung befassten Stellen und Dritte im notwendigen Ausmaß weitergegeben werden und diese persönlichen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden.
8.3. Daniela Gruber ist bis zur Übermittlung eines ausdrücklichen schriftlichen Widerrufs berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Daniela Gruber seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild sowie auf die Geltendmachung bereicherungsrechtlicher Ansprüche.
9. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen derselben sowie für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für eine ergänzungsbedürftige Lücke.
9.3. Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt.
9.4. Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftstätigkeit von Daniela Gruber gilt Salzburg als vereinbart.
9.5. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für Salzburg vereinbart. Daniela Gruber ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen.
10. Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Bei Geschäften mit Auftraggebern, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, wird ausdrücklich auf das KSchG, insbesondere auf die in §§ 3, 3a und 30a KSchG geregelten Rücktrittsrechte hingewiesen.
11. Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte
bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen gemäß Fern- und AuswärtsgeschäfteGesetz (FAGG)
11.1. Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher im Sinne des KSchG bei Abschluss des Vertrages außerhalb der Geschäftsräume von Daniela Gruber oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars (Anhang II zum FAGG) erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
11.2. Wenn Daniela Gruber vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z.B: Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besprechungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Unterschrift: _____________________________________________
Datum: _____________________________________________
Aufforderung/Erklärung gemäß Punkt 11.2.
„Ich stimme hiermit ausdrücklich zu, dass noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist (Widerrufsfrist) mit der Erfüllung des Vertrages begonnen wird.
Ich bestätige, dass ich zur Kenntnis nehme, dass ich mein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) bei vorzeitigem (vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist/ Widerrufsfrist erfolgendem) Beginn mit der Vertragserfüllung – nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger inklusive obiger Zustimmungserklärung und dieser Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) samt der gesetzlichen Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG), sofern diese nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger
zur Verfügung gestellt wurden – verliere.“)
Unterschrift: _____________________________________________
Datum: _____________________________________________